REGLEMENT | CLASSIC CAR AWARDS, CONCOURS D'ELEGANCE


1. Zulassung

 

1.1 Fahrzeuge und Klassen

Grundsätzlich kann jedermann ein oder mehrere Fahrzeuge für den Concours anmelden. Zugelassen sind alle Fahrzeuge, welche über 30 Jahre alt sind. Bei Fahrzeugen von besonderer historischer Bedeutung und in Sonderklassen kann die Jury auch jüngere Fahrzeuge zulassen. Die Jury behält sich vor, welche Fahrzeuge sie zum Concours zulässt und informiert rechtzeitig darüber. Ein Anspruch auf Zulassung oder auf Begründung für die Nicht-Zulassung besteht nicht.

1.2 Klassen


Üblicherweise werden folgende Wertungs-Kategorien/Klassen aufgerufen: Pre- & Postwar bis 1960, 1960-69, 1970-79, 1980-89, Modern Classics, Best of Show, Best unrestored Car, Public’s Favourite, Jubiläums-Fahrzeuge, Sonderkategorien.
 

1.3 Präsentation

Die zugelassenen Fahrzeuge werden in den für ihre Klasse vorgemerkten Bereich aufgestellt und präsentiert. Cabriolets können mit heruntergelassenem, offenem Dach, präsentiert werden. Die Jury ist berechtigt, das Fahrzeug auch mit korrekt verschlossenem und befestigtem Dach zu begutachten. Die definitive Klassen-Zuordnung wird den Besitzern vor Ort bekannt gegeben. Für die Aufstellung nach Startnummern und Klassen sind die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.

 

2. Bewertung

 

2.1 Jury


Alle Fahrzeuge werden von einer Fachjury aus Fahrzeugspezialisten und Motorjournalisten beurteilt. Die Jury ist in ihrem Urteil völlig frei. Ihre Entscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar. Einwände sind nicht statthaft.

 

2.2 Verfahren


Während der Begutachtung durch die Jury ist die Anwesenheit des Fahrzeugbesitzers und/oder Ausstellers und/oder dessen/deren Vertreter erwünscht, um Fragen zum Fahrzeug zu beantworten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Mobiltelefon eingeschaltet ist, wenn Sie sich nicht beim Fahrzeug befinden. Die Beantwortung von Fragen der Jury kann in die Bewertung einfliessen. Ist der Besitzer nicht erreichbar erfolgt die Bewertung im Silent-Judging-Verfahren. Die Jury ist berechtigt, den Motor des Fahrzeugs starten zu lassen bzw. sich zur besseren Bewertung des Interieurs in das Fahrzeug zu setzen.

 

2.3 Bewertung


Die Jury vergibt gemäss den Bewertungskriterien Punkte nach einem einheitlichen Verfahren. Sie trifft ihre Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip. Sollte zwischen zwei oder mehr Fahrzeugen Punktegleichstand bestehen, hat Jury-Präsident nach Rücksprache mit den Jurymitgliedern das letzte Entscheidungsrecht. Es besteht seitens der Fahrzeugbesitzer und Aussteller kein Anspruch darauf, Einblick in die Jury-Unterlagen oder einzelne Punktevergaben zu nehmen.

 

3. Kriterien

 

3.1 Eleganz und Schönheit

Die Jury bewertet besonders die Eleganz und allgemeine Schönheit der Fahrzeuge im Sinne eines Concours d’Elegance. Dazu zählen insbesondere das Design, die Harmonie der Farben von Ex- und Interieur, die Polsterung, Zustand der Technik, Accessoires und Sonderausstattungen.

 

3.2 Originalität und Technik

Einen hohen Stellenwert hat die Originalität des Fahrzeugs vor allem bei Lack, Interieur, Chrom und zeitgenössisches Tuning. Auf eine möglichst originalgetreue und die Patina schonende Restaurierung wird Wert gelegt.

 

4. Siegerehrung und Preise

 Am Ende der Veranstaltung erfolgt die Preisverleihung. Dazu werden alle Sieger vorab durch die Funktionäre informiert und fahren in einer vorgegebenen Reihenfolge nacheinander auf dem roten Teppich vor. Dort werden sie dem versammelten Publikum einzeln präsentiert und vorgestellt. In jeder Kategorie/Klasse wird der Erst-, Zweit- und Drittplatzierte ausgezeichnet und erhält einen Preis. Für die Siegerehrung sind die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen. Der Veranstalter behält sich vor, themenspezifische Preise in Sonderklassen zu vergeben. Diese Sonderklassen werden jeweils zu Beginn der Ausschreibung oder am Austragungstag bekannt gegeben.


5. Haftung

Die Besitzer haften während der gesamten Veranstaltung für ihre Fahrzeuge selbst. Die Organisatoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, welche an den Fahrzeugen während der gesamten Veranstaltung entstehen. Während der Veranstaltung wird gefilmt und fotografiert. Alle Fahrzeugbesitzer geben durch ihre Teilnahme ihr Einverständnis dazu.


Version 2.0 | Gültig ab 1. Januar 2025